ÖNORM B 2110

Die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2110 – „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm“ ist seit vielen Jahren Bestandteil nahezu jeden Bauvertrages.

Das Bestehen dieses bedeutenden Regelwerkes geht weit in das letzte Jahrhundert zurück. Sie wurde über mehrere Versionen den laufenden Änderungen im Bauwesen angepasst und verbessert. So regelt sie partnerschaftlich wichtige und wesentliche Vertragsbestandteile zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die sonst jeweils einzeln und spezifisch zu vereinbaren wären. Nicht nur daher erfreut sie sich bei der Werkvertragserstellung großer Akzeptanz, sondern auch bei den Vertragsparteien, die durch die einheitliche Regelung Sicherheit bekommen.

Im Laufe der Zeit hat die Judikatur in Österreich der ÖNORM B 2110 eine Bedeutung zugeschrieben, die weit über AVBs hinausgeht. Sie wird oftmals als grundlegende Vertragsschablone der AVB für Bauleistungen herangezogen und umfasst als ausgewogenes Regelwerk detaillierte Ausführungen zu Anwendungsbereichen, Verfahrensbestimmungen, Leistungen, Baudurchführungen, Rechnungslegungen bis hin zu Haftungsbestimmungen.

Häufig wird sie mittlerweile vom Auftraggeber in den AVBs zu seinem Vorteil abgeändert. Obwohl es sich bei der ÖNORM B 2110 nicht um eine gesetzlich bindende Vorschrift handelt, wird sie dennoch den meisten Bauverträgen zu Grunde gelegt. Die Interpretation der einzelnen Punkte dieser Norm sowie der AVBs für Werkverträge ist und bleibt für den Anwender oft schwierig und unklar.

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Zur optimalen Nutzung des Onlinetools PAROLI® wird der Kauf der ÖNORM B 2110 ausdrücklich empfohlen! Das Tool baut in wesentlichen Bereichen auf die ÖNORM B 2110 auf und verweist regelmäßig und wiederkehrend auf Einzelpunkte der Norm. PAROLI® selbst kann den Kauf der ÖNORM B 2110 nicht ersetzen und für den Bauvertragsbeteiligten ist diese Norm ohnehin unausweichlich.